Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schönbrunn als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes- Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gemeinde-schoenbrunn.de/.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 22.12.2021 veröffentlicht.
Diese Website wurde zuletzt am 21.02.2023 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Schönbrunn
Herdestraße 2
69436 Schönbrunn
E-Mail:
Tel.: 06272 9300 0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Eingeschränkte barrierefreie Bilddateien
- Eingeschränkte barrierefreie PDF-Dokumente
- Eingeschränkte barrierefreie gestaltete Tabellen und Grafiken
Evaluationsmethode
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.02.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2023 überprüft.