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Bürgermeisterwahlen

Allgemeines:

Der Bürgermeister wird gem. § 45 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt, im Fall der Wiederwahl schließt sich die neue Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen.

 

 

Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen:

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